Ambulante Wohnbegleitung
Das Angebot der ambulanten Wohnbegleitung im Freizeitbereich, richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigungen im Laufental mit einer IV-Rente, die selbständig in der eigenen Wohnung leben und für eine aktive, gesellschaftliche Teilhabe Unterstützung und Motivation benötigen. Die Förderung sozialer Kontakte, das Anknüpfen an «verlorene Hobbys», die Freizeitaktivitäten in der Gemeinde kennen und schätzen lernen, sehen wir als Hauptpunkte unserer geplanten Tätigkeiten.
Wir unterstützen Sie in Ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Die ambulante Wohnbegleitung orientiert sich an Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Kantonale Leistungsvereinbarung
Wir bieten die ambulante Wohnbegleitung im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Baselland an. Die Kostenvergütungen sind von der kantonalen Behörde vorgegeben. Je nach Begleitbedarf erfolgt die Einteilung in eine der acht Begleitstufen. Die entsprechenden finanziellen Aufwände sind durch Kostenübernahmegarantien der kantonalen Behörde und damit über Ergänzungsleistungen gedeckt