Akut- und Übergangspflege (AÜP)

Laufental


Die Akut- und Übergangspflege darf ausschliesslich von einem Spitalarzt für max. 14 Tage verordnet werden. Die AÜP hat die Erhöhung der Selbstpflegekompetenz zum Ziel, so dass die Patientinnen und Patienten die vor dem Spitalaufenthalt vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten wieder in der gewohnten Umgebung nutzen können.

Angestrebt wird die dauerhafte Rückkehr nach Hause und Vermeidung einer Rehospitalisation.
Diese Leistungen werden nach Abzug des Selbstbehaltes vollumfänglich durch die Krankenkassen (45%) und den Kanton (55%) getragen. (Tarifübersicht)