Bedarfsabklärung

Laufental


Die Durchführung einer Bedarfsabklärung ist für alle subventionierten Leistungen gesetzlich verankert und bildet die Voraussetzung zur Leistungserbringung. Ziel ist es, die Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu gestalten (weder Über- noch Unterbetreuung, Einbezug von Angehörigen und Hilfsmitteln usw.). Die Bedarfsabklärung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause mit dem schweizweit einheitlichen Instrument InterRAI-Home-Care Schweiz statt.

Gemeinsam mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen sowie weiteren in der Betreuung und Pflege involvierten Personen klären wir den Bedarf an Hilfe und Pflege ab und planen die Einsätze.